Richtlinien für die Honigprämierung 2012 Stand: 16.03.2012
Für die Teilnahme an der Honigprämierung bitte den Vordruck „Teilnahme an der Honigprämierung“ verwenden

Imkerverband Rheinland e.V.
Zweck und Umfang
Die Honigprämierung der Imkerverbände und der Landwirtschaftskammern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, die Erzeugung qualitativ herausragender Bienenhonige und deren Absatz zu fördern. Der Honigprämierung liegen die jeweils gültige Honigverordnung sowie die aktuellen Bestimmungen der DIB Qualitätsrichtlinien zugrunde.

Vorgaben
Zugelassen sind die organisierten Imkerinnen und Imker der Imkerverbände Rheinland e.V. und Nassau e.V., die ihren 1.
Wohnsitz in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen haben. Es können nur Honige in DIB-Honiggläsern 500g in
Aufmachung nach der Warenzeichensatzung des DIB (geprägtes Glas, geprägter Deckel mit DIB-Einlage und DIBGewährverschluss) anerkannt werden. Es sind ausschließlich Gläser der neuesten Herstellung zu verwenden. Die Gläser sind mit den vom Imkerverband Rheinland. e.V. für diese Honigprämierung überlassenen Gewährverschlüssen ohne Adressangabe und ohne Sortenbezeichnung sowie ohne Zusatzetiketten (z.B. Aufkleber, Einritzungen, Schriftzeichen, usw.) zu versehen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist Tag genau anzugeben. Ein Honiglos besteht aus vier Gläsern zu je 500g.
Die Anzahl der anzustellenden Honiglose wird pro Mitglied auf zwei Lose im Jahr 2012 beschränkt. Entweder 2 x
Frühtracht oder 2 x Sommertracht oder je 1 Los Früh- und Sommertracht. Mindestmenge des noch vorhandenen Los-Honigs: 25 KG. Der Honig muss der Ernte 2012 entstammen und noch nicht an einer Prämierung teilgenommen haben.

Die Lagermenge ist auf Verlangen nachzuweisen. Wird mit zwei Losen an der Prämierung 2012 teilgenommen,
so müssen sich die Honige nach Farbe, Aroma und ggfs. Konsistenz erkennbar unterscheiden. Identische Honige, nach Geschmack und Analyse aus einem Imkerbetrieb (z.B. beide Eheleute sind Mitglied) werden nicht zur Prämierung zugelassen.
Jedes Glas innerhalb des Loses muss ein Bruttogewicht von mind. 741g aufweisen.

Bestelltermin für Frühtrachtlose bis: 28.06.2012
Bestelltermin für Sommertrachtlose bis: 26.07.2012
Abgabetermin für Frühtrachtlose bis: 06.07.2012
Abgabetermin für Sommertrachtlose: 06.08.2012

Anlieferung frei Haus zu den dortigen Geschäftszeiten bei:
DLR/Fachzentrum Bienen und Imkerei
Im Bannen 38-54
56727 Mayen

Verspätet eingegangene, beschädigte und unvollständige Lose werden zur Prämierung nicht zugelassen.
Pro Honiglos ist ein Kostenbeitrag von 20,00 € zu entrichten, der vorab auf das Konto des Imkerverband Rheinland e.V.

Konto-Nr.: 26 989
Kreissparkasse Mayen
BLZ: 576 500 10

zu überweisen ist. Erst nach Eingang der Losgebühren auf dem Konto des Imkerverband Rheinland e.V. erfolgt die Zusendung der ausschließlich für die Prämierung 2012 zu verwendenden Gewährverschlüsse. Es sind auch Untersuchungen zum Wassergehalt, zur Invertase-Aktivität (ggfs. HMF, Prolin, Fructose/Glucose Verhältnis elektrische Leitfähigkeit), sowie einer Pollenanalyse zur Sortenbestimmung vorgesehen. Dies ist jedoch abhängig von finanziellen und personellen Dingen. Im Rahmen der Honigprämierung 2012 ist nur eine Vollanalyse (also mit Pollenanalyse) pro Einsender möglich. Der Imkerverband Rheinland e.V. kann diesjährig seinen teilnehmenden Imkern max. 320 Pollenanalysen zur Verfügung stellen. Davon entfallen 186 Pollenanalysen auf unser nordrhein-westfälisches und 134 Pollenanalysen auf unser rheinland-pfälzisches Verbandsgebiet. Mit dem Kauf eines Honigloses kann – soweit das Kontingent noch nicht erschöpft ist – eine Option auf eine Vollanalyse erworben werden, die entweder für ein Frühtrachtlos oder ein Sommertrachtlos verwendet werden kann. Die Optionsmöglichkeit richtet sich nach der Reihenfolge der Zahlungseingänge, und zwar unabhängig von dem jeweiligen Bestelltermin. Bei Abgabe von zwei Losen ist auf der Anmeldung zu vermerken, bei welchem Los eine Vollanalyse gewünscht ist. Werden keine Vermerke angebracht, wird der zuerst abgegebene Honig einer Vollanalyse unterzogen.

Verfahren Honigprüfung
Die Prämierung wird von einem Preisrichtergremium durchgeführt. Die Preisrichter werden vom Vorstand des Imkerverband Rheinland e.V. benannt. Eine Preisrichtergruppe besteht aus mind. zwei Preisrichtern. Die Preisrichter sind von der Teilnahme an der Honigprämierung ausgeschlossen. Dies gilt auch für deren Angehörige. Die Preisrichter wählen vor Beginn der Prüfung einen Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dieser legt den Ablauf der Prüfung sowie die Vergabekriterien der Medaillen fest. Er zeichnet verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Honigprüfung und Prämierung. Die ausgefüllten Prüfschemata sind von den Prüfern zu unterzeichnen. Erläuterungen sind auf dem Prüfbeleg zu vermerken.
Analytische Untersuchungen werden vom DLR Westerwald/Osteifel, Fachzentrum Bienen und Imkerei, Mayen durchgeführt. Dieses kann sich, sofern erforderlich, hierfür Dritter bedienen. Die Ergebnisse der Honigprämierung haben am 15.10.2012 vorzuliegen. Die endgültige Prämierungsliste ist bis zum 23.10.2012 zu erstellen. Ab diesem Termin können die Prämierungslisten veröffentlicht werden. Die Feststellungen des Prüfungsgremiums stellen eine endgültige Tatsachenentscheidung dar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

IMKERVERBAND RHEINLAND E.V.

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